Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der VERAUT – Verfahrens- und Automationstechnik Ges.m.b.H. (nachfolgend „VERAUT“). Diese AGB richten sich primär an Unternehmer iSd § 1 UGB. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Inhalt

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von VERAUT. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VERAUT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

Hinweis: Die deutsche Sprachfassung hat Vorrang.

2. Angebote & Vertragsschluss

  • Angebote von VERAUT sind freibleibend, sofern nicht anders angegeben.
  • Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung/ Leistung zustande.
  • Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich zugesichert.

3. Leistungsumfang (Funk/ATEX)

VERAUT liefert Hard- und Software-Lösungen für drahtlose Datenkommunikation (u. a. NB-IoT, LTE, Sub-GHz) sowie – sofern vereinbart – ATEX-geeignete Komponenten. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Angebot/Auftrag inkl. Stücklisten, Spezifikationen und Service-Level.

  • Cloud-/Server-Anbindungen, Dashboards, Schnittstellen (z. B. MQTT/Modbus) nach Vereinbarung.
  • Projekt- und Inbetriebnahmeservices können separat beauftragt werden.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Zugänge und Vorleistungen (z. B. Netzabdeckung, SIM, Energieversorgung, Sensorik, Montagevorgaben).
  • Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher/behördlicher Vorgaben am Einsatzort.
  • Test- und Abnahmeunterstützung; Benennung einer verantwortlichen Kontaktperson.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

  • Alle Preise verstehen sich netto in EUR zzgl. gesetzlicher Steuern, Abgaben, Zölle, Versand.
  • Sofern nicht anders ausgewiesen: 30 % Anzahlung bei Auftrag, Rest vor Lieferung; Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.
  • Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen; Aufrechnungs-/Zurückbehaltungsrechte nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

6. Lieferfristen, Gefahrübergang

  • Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
  • Teillieferungen sind zulässig.
  • Gefahrübergang mit Übergabe an den Spediteur/Transporteur (EXW/ab Werk, sofern nicht anders vereinbart).

7. Abnahme & Tests

Sofern eine Abnahme vereinbart ist, erfolgt diese nach gemeinsamem Testprotokoll. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen kein Abnahmetermin oder keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Gewährleistung

  • Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Lieferung/Abnahme (gegenüber Unternehmern), sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
  • VERAUT leistet nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen: Preisminderung oder Wandlung für betroffene Positionen.
  • Keine Gewähr für Verschleiß/unsachgemäßen Gebrauch, Eingriffe Dritter, Fremdkomponenten, fehlende Netzabdeckung oder nicht vereinbarte Einsatzbedingungen.

9. Haftung

VERAUT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Daten-, Folge- oder Vermögensschäden. Eine etwaige Haftung ist der Höhe nach je Schadensfall auf den Auftragswert der betroffenen Lieferung/Leistung begrenzt.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von VERAUT. Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor Eigentumsübergang sind unzulässig.

11. ATEX-Hinweise & Betrieb

  • Bei ATEX-Produkten sind ausschließlich die jeweiligen Zertifikate, Zulassungen und Bedienungsanleitungen maßgeblich.
  • Installation, Inbetriebnahme und Betrieb dürfen nur durch qualifiziertes Fachpersonal gemäß Normen/ Richtlinien/ Zonenklassifizierung erfolgen.
  • Änderungen am Gerät, falsche Zubehörwahl oder Betrieb außerhalb der Spezifikation führen zum Erlöschen von Gewährleistung/Zulassung.

12. Software / Rechte / Updates

  • Für mitgelieferte Software wird eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungs-lizenz zum vertraglichen Zweck eingeräumt.
  • Urheber- und Schutzrechte verbleiben bei VERAUT bzw. deren Lizenzgebern.
  • Updates/Upgrades/Support nur, soweit vereinbart (z. B. Wartungsvertrag/Subscription).

13. Vertraulichkeit & Datenschutz

Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über ihnen bekannt werdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Personenbezogene Daten werden gemäß Datenschutzerklärung und DSGVO verarbeitet.

14. Exportkontrolle / Sanktionen

Der Kunde ist für die Einhaltung aller einschlägigen Export-, Zoll- und Sanktionsvorschriften verantwortlich und stellt VERAUT von Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Verstoß resultieren.

15. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle (z. B. Naturereignisse, Krieg, Streik, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Rohstoff-/Transportengpässe) befreien VERAUT für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von Leistungs- und Lieferpflichten.

16. Schlussbestimmungen

  • Gerichtsstand & Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Linz.
  • Schriftform: Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
  • Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
  • Rangfolge: Angebot/Auftragsbestätigung → Leistungsverzeichnis/Spezifikation → diese AGB → sonstige Unterlagen.

Stand:

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